Walka o uznanie cywilne Papieskiego Wydziału Teologicznego w Krakowie (1971–1989)

Autor

  • Adam Kubiś

DOI:

https://doi.org/10.15633/acr.4013

Abstrakt

In seinem Studium stellt der Verfasser die Bemühungen von Karol Kard. Wojtyła vor, um die Zivilrechtsanerkennung der päpstlichen theologischen Fakultäten in Kraków und auch in anderen Städten Polens (Wrocław, Poznań, Warszawa) von der Seite der Volksrepublik Polens zu erhalten. Auf eine Sonderweise betrafen sie die älteste theologische Fakultät der Jagiellonen-Universität, die im Jahre 1397 gegründet und im Jahre 1954 vom komunistischen Regime aufgehoben worden ist.

Nach Überzeugung von Kardinal Wojtyła sollte man sich nicht davon abhängig machen, was für einen zivilrechtlichen Status diese Hochschulen besitzen, auch wenn man sich darum ständig bemühen sollte. Seiner Überzeugung nach kam es vor allem auf die Entwicklung an, und zwar auf der organisatorischen und auf der wissenschaftlichen Ebene, die analog zu staatlichen Hochschulen verlaufen sollte. Diesem Ziel diente die Kommission des Episkopates für die kirchliche Lehre und vor allem der wissenschaftliche Rat des Polnischen Episkopates, der damals im Bereich der Kirche eine Rolle hatte wie die Zentrale Qualifikationskommission, die im zivilen Schulbereich die Aufsicht führte. Diese Aufgabe konnte die Kirche in Polen gestützt auf die Autorität des Apostolischen Stuhls erfüllen, der – entsprechend dem Kirchenrecht – die alleinige Kompetenz in dieser Hinsicht hatte. Der polnische Staat sollte in erster Linie den Schaden reparieren, der nicht nur der Kirche, sondern auch der nationalen Kultur durch die Entfernung der Theologischen Fakultät der Jagiellonen-Universität aus Krakau angetan worden war, die sich nun ohne zivilrechtliche Anerkennung unter dem Patronat ihres Groskanzlers (der Erzbischof von Krakau, Karol Kardinal Wojtyła) und einer kirchlichen Autorität (sub una auctoritate ecclesiastica) entwickelte.

Im Ergebnis führten die Krakauer Bemühungen von Kardinal K. Wojtyła und die päpstlichen von Johannes Paul II im Jahr 1989 zur vollen Verwirklichung der ursprünglichen Idee des Entstehens eines unabhängigen Netzes von kirchlichen Hochschulen, in ihren Rechten vergleichbar mit staatlichen Hochschulen.

Pobrania

Opublikowane

2023-01-04

Numer

Dział

Z zagadnień teologicznych