Urząd notariusza kurii diecezjalnej. Próba wykładni obowiązujących przepisów
DOI:
https://doi.org/10.15633/ac.0608Abstract
Der vorliegende Artikel ist der Versuch, die Institution des Notars der Diözesankurie laut des Codexes des Kanonischen Rechtes aus dem Jahre 1983 sowie der Urkunden des Apostolischen Stuhles und der kanonischen Doktrin vorzuzeigen. “Die Diözesankurie besteht aus jenen Einrichtungen und Personen, die dem Bischof bei der Leitung der ganzen Diözese helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, bei der Besorgung der Verwaltung der Diözese sowie bei der Ausübung der richterlichen Gewalt” (Can. 469). Eine wichtige Rolle unter den Organen und Ämtern, aus denen sich die Bischofskurie zusammensetzt, spielt das Amt des Notars. Der Gesetzgeber verschafft dem Diözesanbischof die Möglichkeit, die Notare zu berufen; dieses Amt ist also fakultativ.
Der kurzen Einleitung folgt im ersten Teil die Präsentation verschiedener Benennungen der Notare, sowie die Darstellung dieser Funktion unter dem historischen Aspekt. Diese Erwägungen erlauben festzustellen, dass das Notaramt, das eine langjährige Tradition hat, hat in der Vergangenheit eine bedeutsame Rolle in der Verwaltung der Diözese gespielt. Der nächste Teil dieses Artikels expliziert den Begriff Notar sowie Qualifikationen, Ernennung und Abberufung des Notars. Aufgrund unterschiedlicher Vorschriften wurde die Definition des Begriffes Notar verfasst. Es wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber einen großen Wert auf die Attribute des Notars der Kurie legt, von dem er ein hohes ethisches Niveau, teologisches und kanonistisches Wissen, die Gewandtheit in den kanonischen Angelegenheiten sowie Erfahrung in der Verwaltung verlangt. Der dritte Teil der vorliegenden Auslegung ist den Aufgaben des Notars gewidmet, zu denen die Erstellung und Unterzeichnung der Akten der Kurie gehören sowie die Vorlegung den berechtigten Personen, die darum bitten, der Akten und Unterlagen aus der Registratur. Zum Abschluß werden Schlußfolgerungen gezogen, die aus der Vorschriftenanalyse des Codexes des Kanonischen Rechtes aus dem Jahre 1983, den Urkunden des Apostolischen Stuhles sowie der kanonischen Auffassung resultieren.
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