Biskup diecezjalny jako ustawodawca

Autor

  • Jerzy Adamczyk

DOI:

https://doi.org/10.15633/ac.0407

Abstrakt

Der vorliegende Artikel zeigt den Diozesanbischof als einen einzigen Gesetzgeber in der Diozese, der fur Legislative im Dienst der Glaubigen zustandig ist. Zuerst wurde der Bischof als Haupt der Teilkirche dargestellt, dann wurden seine Pflicht und sein Recht, von ihm zustehender Gesetzgebung zu profitieren, dargestellt. Schlieslich hat man die Art und Weise gezeigt, auf welche der Diozesanbischof die gesetzgebende Funktion ausubt.

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Opublikowane

2025-11-20

Numer

Dział

Artykuły